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Das Coronavirus und Yachtcharter – ein kleiner Überblick

Die Covid Pandemie sorgt für eine Menge Reisebeschränkungen. Wir haben einige Informationen und Hinweise auch zum Thema Yachtcharter zusammengefasst.

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Kat im Sonnenuntergang

Die aktuelle Pandemie sorgt immer noch für einige Reisebe- und -einschränkungen. Neben den Maßnahmen und Folgen hier in Deutschland haben wir hier an dieser Stelle einen kleinen Überblick über die Situation in unseren Segelrevieren zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert wird. Trotzdem erhebt diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gerade in der aktuell schnell wechselnden Lage. Für verbindliche Hinweise empfehlen wir die Website des Auswärtigen Amtes oder der jeweiligen deutschen Vertretung vor Ort.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/

Außerdem möchten wir Ihnen einige Tipps und Informationen für Ihren Törn an die Hand geben, eventuell offene Fragen beantworten und unsere Einschätzungen der Situation kundtun.

Letztes Update: 07.06. 2021

Reisen ist immer noch nicht auflagenlos- aber es wird immer besser!
Katamaran auf blauer See

Wie sieht es aus momentan? Verfügbarkeiten werden immer weniger

"Ich empfehle, jetzt schnellstmöglich zu buchen " sagt Justine Kirchhof, Teamleiterin Sales bei Master Yachting. „In der aktuellen Situation wird sehr viel gebucht, und die Verfügbarkeiten werden immer weniger. Aber keine Sorge, wir finden auf jeden Fall das Passende für interessierte Segler “

Auf unserer Website finden Sie den Flexi 21 Button: dieser zeigt dass diese Yacht zu speziellen, der aktuellen Situation angepassten Bedingungen zu buchen ist. Meist handelt es sich um flexible Reisedaten, reduzierte Anzahlungen oder eine Mischung aus beidem. Wir sind jederzeit in ständigem Kontakt mit den Charterfirmen um sicher zu stellen, dass Sie zu den besten Bedingungen buchen können.

Reise Updates Segelreviere

Kroatien
Wichtig für die Einreise nach Kroatien
•    Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: NEIN(mit Ausnahmen)
•    Corona-Risikogebiet: NEIN
•    Corona-Test bei Einreise: Teilweise (Bundeslandabhängig) (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden)
•    Einreiseformular benötigt: JA 
•    Quarantäne nach der Einreise: NEIN

Einreise: Corona-Test und Einreiseformular
•    Touristen aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten dürfen bei der Einreise statt eines PCR-Tests alternativ auch einen Antigen-Schnelltest vorzeigen (in beiden Fällen nicht älter als 48 Stunden). Maßgeblich ist laut kroatischem Innenministerium der Zeitpunkt zwischen der Abstrichnahme und der Ankunft am Grenzübergang. Der Schnelltest muss dabei bestimmte formale Kriterien erfüllen: Nähere Informationen findet man – auch auf Deutsch – beim Kroatischen Innenministerium*.
•    Kinder unter sieben Jahren sind generell von der Testpflicht befreit.
•    Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen dürfen ohne Test einreisen. Dafür muss die Impfbescheinigung bestätigen, dass die zweite Impfdosis mindestens 14 Tage vorher verabreicht wurde.
•    Ebenfalls ohne Test einreisen dürfen Personen, die sich von einer Covid-19-Infektion erholt haben und dies belegen können. Erforderlich ist ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass die Genesung mindestens elf Tage, aber höchstens 180 Tage zurückliegt.
•    Wer keinen der oben genannten Nachweise vorlegen kann, muss sich entweder in eine 10-tägige Quarantäne begeben oder bei Ankunft einen Test vornehmen lassen und sich bis zum Eintreffen eines negativen Ergebnisses isolieren.
Nach dem Ausfüllen des Online-Einreiseformulars* wird ein Text mit einer Benutzer-ID-Nummer angezeigt. Diese Nummer sollte man sich notieren und den Text vorsichtshalber ausdrucken, damit man ihn bei der Einreise vorzeigen kann. Das Formular steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis für Urlauber auf den kroatischen Inseln: Abhängig vom Infektionsgeschehen können Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt sein. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen bei der An- bzw. Abreise führen.
Einreise nach Deutschland:

  • Meldepflicht  NEIN mit Ausnahmen

  • Testpflicht für Flugreisende am Abflugort: JA

  • Testpflicht zur Rückkehr: NEIN mit Ausnahmen

Risikogebiete

  • Medimurje

  • Varazdin

Verpflichtung, digitale Einreiseanmeldung vor Grenzübertritt auszufüllen. Rückkehrer aus einer dieser beiden Regionen müssen sich zudem frühestens 48 Stunden (bei PCR-Test frühestens 72 Stunden) vor der Einreise bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Wer schon bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Test vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne. Ansonsten gilt eine Quarantäne-Pflicht, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Frankreich

Keine Reisewarnung

Momentan gilt für dieses Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Ausnahmen finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Einreisende Personen benötigen einen negativen PCR- oder Schnelltest. Des Weiteren wird ein Einreiseformular* benötigt.

Reisewarnung

Nein

Corona-Risikogebiet

Nein

Hochinzidenz-Gebiet

Nein

Virusvarianten-Gebiet

Nein

Ausnahmen

Weiterhin als Risikogebiete gelten die Überseeterritorien Guadeloupe, St-Martin, Französisch-Guyana und La Reunion.

Registrierung für die Einreise

Ja – Hier finden Sie das Einreiseformular*

Corona-Test bei Einreise

Ja – Ein PCR- oder Antigen-Test ist Pflicht

Corona-Test für Geimpfte

Nein

Quarantäne-Pflicht nach Einreise

Nein – Keine Quarantäne-Pflicht

Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr

Nein Für Rückkehrer aus den Überseegebieten Guadeloupe, St-Martin, Französisch-Guyana und La Reunion gibt es weiterhin eine Quarantänepflicht. Vor der Einreise nach Deutschland oder unmittelbar danach kann man sich jedoch freitesten.

Für die Einreise nach Frankreich ist ein

Ausnahmen von der Corona-Testpflicht gelten im kleinen Grenzverkehr für Fahrten (maximal 24 Stunden) nach Frankreich im Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort. Kinder unter 11 Jahren sowie Berufskraftfahrer brauchen ebenfalls keinen Test.

Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen mit einem entsprechenden Nachweis ebenfalls ohne negativen Covid-19-Test nach Frankreich einreisen.


Rückkehr aus Frankreich nach Deutschland
•    Meldepflicht vor der Rückkehr: Nein (Digitale Einreiseanmeldung*)
•    Testpflicht für Flugreisende am Abflugort: JA
•    Testpflicht zur Rückkehr: Nein
•    Quarantäne in Deutschland: NEIN (Voraussetzung negativer Corona-Test; für Rückkehrer aus Korsika entfällt ab auch die Testpflicht)


 

Griechenland 

Wichtig für die Einreise nach Griechenland
•    Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Nein
•    Corona-Risikogebiet: Nein
•    Corona-Test bei Einreise: JA (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden)
•    Einreiseformular benötigt: JA 
•    Quarantäne nach der Einreise: NEIN

Einreise-Formular für Griechenland
Alle Reisenden müssen spätestens 24 Stunden vor ihrer Abreise nach Griechenland (Land-, See- oder Luftweg) ein Online-Formular* (auch auf Deutsch verfügbar) der griechischen Zivilschutzbehörde ausfüllen. Darin werden unter anderem Name, Wohnort und gegebenenfalls Flugnummer abgefragt. Ferner muss man Angaben zu Besuchen in anderen Ländern machen, Namen, Adressen und Telefonnummern von Kontaktpersonen angeben und die Anschrift nennen, unter der man in Griechenland während des Urlaubs erreichbar ist. Camper müssen zumindest eine vorläufige Aufenthalts-Adresse (Campingplatz) nennen.
Ist das Formular korrekt ausgefüllt, erhält man einen QR-Code (per E-Mail oder auf sein Handy), der bei der Einreise vorgezeigt werden muss.
Laut Information der griechischen Regierung* reicht es, wenn eine gemeinsam reisende Familie ein Formular ausfüllt.
Kann kein Code vorgezeigt werden, ist nach Angaben des Auswärtigen Amts eine Geldbuße von 500 Euro möglich.
Für technische Probleme mit der Online-Registrierung hat Griechenland die Servicerufnummer +30 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) eingerichtet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Was Reisende zum Fliegen in Corona-Zeiten wissen müssen.
Einreise: Test- oder Impfnachweis, aber keine Quarantäne

Urlauber aus Deutschland - dies gilt für den Luft-, Land- oder Seeweg - dürfen nach Griechenland einreisen, wenn sie einen der folgenden Nachweise vorlegen:
•    Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)
Der Test muss von einem anerkannten Labor im Abreiseland (also in der Regel in Deutschland) durchgeführt worden sein. Das Zertifikat muss den vollständigen Namen des Reisenden enthalten (dieser muss mit dem Ausweisdokument übereinstimmen) und darf auch auf Deutsch abgefasst sein.
•    Beleg einer vollständigen Impfung gegen Covid-19
Der Impfnachweis muss den vollständigen Namen des Reisenden, den Impfstoff und die Anzahl der Impfungen enthalten. Zudem muss der Abschluss der Impfungen mindestens 14 Tage zurückliegen. Laut Auskunft der griechischen Botschaft wird als Nachweis auch der in Deutschland übliche gelbe Internationale Impfausweis anerkannt, wenn das Datum der Impfung und der ärztliche Stempel klar ersichtlich beziehungsweise lesbar sind.
•    Zertifikat einer überstandenen Covid-19-Infektion
Die Bescheinigung muss von einer Behörde oder einem zertifizierten Labor ausgestellt sein und nachweisen, dass man innerhalb der letzten neun Monate vor der Einreise von einer Covid-19-Infektion genesen ist. Ersatzweise genügt ein von einer Behörde oder einem Labor ausgestelltes Zertifikat, dass man im Zeitraum zwischen neun und zwei Monaten vor der Einreise positiv auf Covid-19 getestet wurde.
Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Pflicht, nach der Einreise eine zusätzliche 7-tägige Quarantäne einzuhalten, wurde für Reisende aus Deutschland und den übrigen EU-Staaten aufgehoben.
Nach der Einreise müssen Urlauber aber selbstverständlich die derzeitigen Lockdown-Regeln (siehe unten) in Griechenland beachten.

Hier ist ein ärztliches Zeugnis oder ein dokumentiertes negatives Testergebnis erforderlich.
Dieser Nachweis muss bei der Einreise nach Deutschland auf Papier oder digital in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden. 

Rückkehr aus Griechenland nach Deutschland
•    Meldepflicht vor der Rückkehr: NEIN (Digitale Einreiseanmeldung*)
•    Testpflicht für Flugreisende am Abflugort: JA
•    Testpflicht zur Rückkehr: NEIN
•    Quarantäne in Deutschland: NEIN (Voraussetzung negativer Corona-Test)
Wichtig für die Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland
In ganz Deutschland gilt eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 6 Jahren.
Alle Flugreisenden müssen zusätzlich bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Auch hiervon sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren ausgenommen. Ohne Nachweis einer Testung, einer Impfung oder einer Genesung ist kein Mitflug möglich.
Je nach Art des Risikogebiets gelten unterschiedliche Regeln zu Quarantäne und der Möglichkeit des Freitestens.
 

Virgin Islands, British Virgin Islands 

Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist mit Ausnahme von Reisenden aus dem Vereinigten Königreich, der Dominikanischen Republik und Südafrika über den internationalen Flughafen T B Lettsome wieder möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden, ein negativer COVID-19-Test innerhalb von fünf Tagen vor Ankunft ist Voraussetzung. Bei Ankunft wird ein Test vorgenommen, für mindestens acht Tage muss ein Tracking-Armband getragen werden. Für mindestens vier Tage ist die Bewegungsfreiheit begrenzt auf bestimmte Lokalitäten. Ist ein weiterer Test dann negativ, ist eine freie Bewegung auf den Inseln möglich. Kosten in Höhe von 175 US-Dollar müssen Einreisende tragen. Die Quarantäne wird bei positiver Testung auf 14 Tage verlängert und von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.

Nützliche Links: Virgin Islands Government website UK Gov site

Für alle Einreisenden gilt:

Registrierung auf der BVI Gateway website nicht später als 48 Stunden vor Ankunft: http://bvigateway.bviaa.com/

Versicherung die COVID 19 abdeckt

Gesundheitscheck bei Ankunft

Vollständig Geimpfte:

Upload, auf bvi gateway von negativem PCR Test, nicht älter als 5 Tage vor Anreise, oder bestätigter Antigentest

$35 BVI Gateway Fee

Keine Quarantäne bei Ankunft

Ungeimpfte:

Upload von negativem PCR Test, nicht älter als 5 Tage vor Anreise

$175 BVI Gateway Fee

PCR Test bei Ankunft

7 Tage Quarantäne in zertifiziertem Hotel oder zertifizierter Yacht

PCR Test an Tag 7

Kinder reisen mit geimpften Eltern:

Protokoll für vollgeimpfte Personen beachten

$175 BVI Gateway Fee

Covid Test bei Ankunft (5-17 Jahre)

Covid Test an Tag 4 (5-17 Jahre)

Teilweise geimpfte Personen:

Gleiche Vorgaben wie bei ungeimpften Personen, die Quarantäne verkürzt sich auf 4 Tage

PCR Test an Tag 4

Italien

Momentan gilt für dieses Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Einreisende Personen benötigen einen negativen PCR- oder Schnelltest. Des Weiteren wird ein Einreiseformular* benötigt.

Reisewarnung

Nein

Corona-Risikogebiet

Nein

Hochinzidenz-Gebiet

Nein

Virusvarianten-Gebiet

Nein

Registrierung für die Einreise

Ja – Hier finden Sie das Einreiseformular*

Corona-Test bei Einreise

Ja – Ein PCR- oder Antigen-Test ist Pflicht

Corona-Test für Geimpfte

Nein

Gültigkeitsdauer des Corona-Tests

Maximal 48 Stunden

Quarantäne-Pflicht nach Einreise

Nein – Keine Quarantäne-Pflicht

Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr

Nein

Wer aus EU-Ländern nach Italien einreisen will, benötigt einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen ab sofort keinen Test mehr. Kinder unter sechs Jahren sind eben so von der Testpflicht ausgenommen.

Für die Einreise nach Südtirol ist ein eigenes Formular* auszufüllen.

Rückkehr aus Italien nach Deutschland
•    Meldepflicht vor der Rückkehr: NEIN
•    Testpflicht für Flugreisende am Abflugort: JA
•    Testpflicht zur Rückkehr: NEIN
•    Quarantäne in Deutschland: NEIN

 

Seychelles 

Aktuell Hochinzidenzgebiet!

Zur Einreise muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Einreise

Zur Einreise muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Vor Abflug muss eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization ) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis einer zugelassenen Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis und Kredit- oder Bankkarte benötigt sowie der Impfnachweis oder eine Krankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 USD. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag gegen einen Expresszuschlag von 90 USD bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.

Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondereRegeln. 

Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln. Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.

Durch- und Weiterreise

Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus (per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
- Dr. Jivan’s (Tel 4324008) –Antigen-Test
- EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
Seychelles Medical Services  – PCR-Test und Antigen-Test
- Futurecare (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Test
- Victoria Health Centre (Tel 2441880 und 2511959) – Antigen-Test

Einreise nach D aktuell:

bei einem Voraufenthalt in den letzten 10 Tagen in einem Hochinzidenzgebiet: negatives Covid-19-Testergebnis, Nachweis über vollständige Covid-19-Impfung oder Nachweis über die Genesung nach einer Infektion. Der Nachweis ist vor der Einreise erforderlich und muss gegebenenfalls auch der Fluggesellschaft vor Reiseantritt vorgewiesen werden.

Department of Foreign Affairs - Republic of Seychelles News 

Spanien 

Momentan  keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Ausnahmen s.u.. Von einreisende Personen wird kein negativer Corona-Test verlangt. Des Weiteren wird ein Einreiseformular* benötigt.

Reisewarnung Nein
Corona-Risikogebiet Nein
Hochinzidenz-Gebiet Nein
Virusvarianten-Gebiet Nein
Ausnahmen Für follgende besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Andalusien, Baskenland, Navarra, La Rioja und die nordafrikanische Exklave Ceuta.
Registrierung für die Einreise Ja – Hier finden Sie das Einreiseformular*
Corona-Test bei Einreise Keine Testpflicht
Corona-Test für Geimpfte Nein
Quarantäne-Pflicht nach Einreise Nein – Keine Quarantäne-Pflicht
Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr Nein Für die Regionen Andalusien, Baskenland. Navarra, La Rioja und die nordafrikanische Exklave Ceuta gilt bei Einreise nach Deutschland eine Testpflicht. Bereits vor Einreise nach Deutschland oder unmittelbar danach kann man sich von der sonst nötigen Quarantäne freitesten.

Weitere Besonderheiten

Einwohner Baden-Württembergs und des Saarlands sowie generell alle Einreisenden auf dem Landweg über Frankreich müssen weiterhin einen negativen Covid-19-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden) oder einen vollständigen Impfnachweis bzw. ein Genesenen-Zertifikat vorlegen.

Entdecken Sie unsere Lieblings Yachten

  • Segelyacht
  • 2023
  • 15 m

Hanse 460

Castiglioncello, Toskana

  • 10 Kojen
  • 3+1 Kabinen
  • 2 WC
    Bis zu-10%
    Ab2.368 €

    Bootspreis

    • Segelyacht
    • 2022
    • 12 m

    Dufour 390 Grand Large

    Sizilien / Palermo, Sizilien

    • 6 Kojen
    • 3 Kabinen
    • 3 WC
      Bis zu-25.61%
      Ab1.410 €

      Bootspreis

      • Katamaran
      • 2022
      • 15 m

      Dufour 48

      Portorosa, Äolische Inseln

      • 12 Kojen
      • 4+2 Kabinen
      • 5 WC
        Bis zu-22.11%
        Ab6.080 €

        Bootspreis

        • Segelyacht
        • 2019
        • 13 m

        Dufour 430 Grand Large

        Portorosa, Äolische Inseln

        • 10 Kojen
        • 3+1 Kabinen
        • 2 WC
          Bis zu-25.62%
          Ab1.832 €

          Bootspreis

          • Katamaran
          • 2022
          • 14 m

          Lagoon 46

          Kalamaki, Athen

          • 10 Kojen
          • 4+2 Kabinen
          • 4 WC
            Bis zu-30%
            Ab3.614 €

            Bootspreis

            • Segelyacht
            • 2022
            • 15 m

            Dufour 470

            Portorosa, Äolische Inseln

            • 10 Kojen
            • 4+1 Kabinen
            • 4 WC
              Bis zu-25.61%
              Ab2.256 €

              Bootspreis

              • Segelyacht
              • 2020
              • 13 m

              Dufour 430 Grand Large

              Kastela, Dalmatien

              • 10 Kojen
              • 3+1 Kabinen
              • 2 WC
                Bis zu-20.02%
                Ab1.482 €

                Bootspreis

                • Segelyacht
                • 2022
                • 15 m

                Dufour 470

                Lefkas, Lefkas & Umgebung

                • 10 Kojen
                • 3+2 Kabinen
                • 2 WC
                  Bis zu-22.83%
                  Ab3.160 €

                  Bootspreis

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